Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17
Der Modellversuch "Begleitetes Fahren" läuft seit 01.09.2005 auch in Bayern und bedeutet, dass man den Führerschein Klasse B schon mit 17 Jahren erwerben kann. Jedoch darf man nur zusammen und nur in Deutschland mit einer Begleitperson fahren. Diese Regelung gilt bis zum 18. Geburtstag.
Info zur Begleitperson
Mindestalter 30 Jahre
Mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder Klasse 3
Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
Und so funktioniert´s
Anmelden in der Fahrschule - frühestens mit 16,5 Jahren
Führerscheinantrag stellen
Führerscheinausbildung der der Klasse B machen
Theorieprüfung ablegen - maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung ablegen - maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Die Prüfungsbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind, wird ab dem 17. Geburtstag ausgehändigt
Die Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands
PKW´s dürfen bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson gefahren werden
Alleine dürfen Fahrzeuge der Klassen L, M und S gefahren werden
Das Fahrzeug, das für Begleitetes Fahren verwendet wird, muss der KFZ-Versicherung gemeldet werden
Der jugendliche Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer
Die Begleitperson steht als beratender Ansprechpartner zur Verfügung
Der EU Kartenführerschein wird ab dem 18. Geburtstag ausgehändigt