Fahrschule Würfl, Hauzenberg und Sonnen


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Führerschein mit 17



Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17


Der Modellversuch "Begleitetes Fahren" läuft seit 01.09.2005 auch in Bayern und bedeutet, dass man den Führerschein Klasse B schon mit 17 Jahren erwerben kann. Jedoch darf man nur zusammen und nur in Deutschland mit einer Begleitperson fahren. Diese Regelung gilt bis zum 18. Geburtstag.


Info zur Begleitperson


Mindestalter 30 Jahre

Mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder Klasse 3

Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg







Und so funktioniert´s


Anmelden in der Fahrschule - frühestens mit 16,5 Jahren

Führerscheinantrag stellen

Führerscheinausbildung der der Klasse B machen

Theorieprüfung ablegen - maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag

Praktische Prüfung ablegen - maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

Die Prüfungsbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind, wird ab dem 17. Geburtstag ausgehändigt

Die Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands

PKW´s dürfen bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson gefahren werden

Alleine dürfen Fahrzeuge der Klassen L, M und S gefahren werden

Das Fahrzeug, das für Begleitetes Fahren verwendet wird, muss der KFZ-Versicherung gemeldet werden

Der jugendliche Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer

Die Begleitperson steht als beratender Ansprechpartner zur Verfügung

Der EU Kartenführerschein wird ab dem 18. Geburtstag ausgehändigt
















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