Die nachfolgenden Führerscheinklassen werden in unserer Fahrschule unterrichtet
Klasse A
Mindestalter 18 Jahre
Direkteinstieg ab 25 Jahren ohne Beschränkung möglich
Krafträder mit Leistungsbeschränkung in den ersten 2 Jahren (25 kW), nicht mehr als 0,16 kW / kg
Schließt Klasse A1 und Klasse M ein
Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre
Für 16 und 17-jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Leichtkrafträder bis 125cm³, bis 11 kW
Schließt Klasse M ein
Klasse B
Mindestalter 18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt
Schließt Klasse L und Klasse M ein
Klasse BF 17
Begleitetes Fahren (Führerschein mit 17)
Mindestalter 17 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt
Mehr Info´s zum Führerschein mit 17 >>>>
Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, außer in Klasse B fallende Kombinationen
Klasse L
Mindestalter 16 Jahre
Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche genutzte Zwecke bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h bbH mit Anhänger bis 25 km/h
Stapler mit bbH bis 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Klasse M
Mindestalter 16 Jahre
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h
Mofa
Mindestalter 15 Jahre
Ablegung einer theoretischen Prüfung - Prüfbescheinigung